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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die durch Verbraucher und Unternehmer gegenüber uns, der Formteiledruck Hanna Kroll GmbH, Schulgasse 3, 85614 Kirchseeon, getätigt werden.
Verwendet ein Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen, werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


2. Preisangebot

Unsere Preisangebote werden in Euro (€) abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, gegenüber Unternehmern Nettopreise. Gegenüber Verbrauchern werden die Preisangebote inklusive Mehrwertsteuer abgegeben. Ein entsprechender Vermerk erfolgt auf unserem Preisangebot.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die Bestätigung der Bestellung durch uns. Die Bestätigung erfolgt auf dem schnellstmöglichen Weg.


3. Preisänderungen

Bei Erhöhung der Lohn- und/ oder Materialkosten nach Bestätigung einer Bestellung behalten wir uns gegenüber Verbrauchern die Erhöhung des vereinbarten Entgeltes vor, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung durch uns mindestens ein Zeitraum von vier Monaten liegt. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die entsprechende Entgelterhöhung informiert. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Entgeltes, so hat der Verbraucher das Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden ihm unverzüglich und vollständig rückerstattet.
Im Rahmen von periodischen Arbeiten, die ein Dauerschuldverhältnis darstellen, ist eine Entgelterhöhung anlässlich der Erhöhung von Lohn- und Materialkosten auch vorbehalten, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung durch uns ein Zeitraum von vier Monaten nicht liegt. Der Kunde hat jedoch das Recht, das Dauerschuldverhältnis nach Kenntniserlangung von der Entgelterhöhung zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.
Gegenüber Unternehmern wird die Erhöhung der vereinbarten Entgelte aufgrund der Steigerung von Lohn- und Materialkosten grundsätzlich vorbehalten, ohne dass ein bestimmter Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung liegen oder ein Dauerschuldverhältnis vorliegen muss.


4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung erstellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in € zu erfolgen. Von uns verauslagte Transportkosten sind sofort nach der Inrechnungstellung zur Zahlung fällig. Entgelte für Einzelaufträge mit einem Kostenvolumen von bis zu 150,-- € (netto bei Unternehmern; brutto bei Verbrauchern) sind sofort bei Lieferung zahlbar; diesbezüglich gilt Nachnahmesendung als vereinbart. Bei Neukunden sind wir ebenfalls zur Lieferung gegen Nachnahme berechtigt. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch uns möglich. Bei größeren Aufträgen von Unternehmern kann eine Vorauszahlung bzw. eine der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlung vereinbart werden.
Bei Bereitstellung größerer Mengen von Druckmaterial durch uns kann sofortige Zahlung der angefallenen Materialkosten verlangt werden. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der Gutschriftstellung auf unserem Konto als Zahlungseingang.


5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts unser Eigentum.


6. Lieferungen

Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten des Versands trägt der Kunde.


7. Transportversicherungen

Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden abgeschlossen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.


8. Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über, sobald wir die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Dies gilt nicht für Kunden, die Verbraucher sind.


9. Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Übermittelt uns der Kunde zur Ausführung unserer Leistung Druckdaten oder zu bearbeitendes Material, so beginnt die Lieferzeit jedoch nicht vor dem Tag des Eintreffens der Daten bzw. des Materials bei uns zu laufen. Die Lieferzeit endet mit dem Tag, an dem die Ware unser Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils gehemmt, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so fängt die vereinbarte Lieferzeit beginnend mit der Bestätigung der Änderungen durch uns von neuem an zu laufen.
Falls wir in Lieferverzug geraten, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung seiner gesetzlichen Rechte berechtigt. Mit Ablauf der Nachfrist haften wir für Verzugsschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein derartiges Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


10. Beanstandungen

Mängel und Transportschäden sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Kaufleute sind verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang dahingehend zu untersuchen. Dies gilt auch, wenn lediglich Ausfallmuster übersandt worden sind.


11. Gewährleistung

Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, haben wir zunächst das Recht zu entscheiden, ob wir durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) Nacherfüllung leisten. Der Kunde hat uns die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Hierzu lässt er uns die beanstandete Ware baldmöglichst zur Überprüfung zukommen.
Die Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber jedoch das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, soweit von uns nicht Ersatzlieferung geleistet wird und dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Bedeutet die Nachbesserung einen unverhältnismäßigen Aufwand und steht dieser in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Preis der Ware, so sind die Gewährleistungsansprüche auf das Recht der Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Vertrages beschränkt. Für Mängel, die auf einer fehlerhaften Auskunft des Auftraggebers über das Material (siehe Ziffer 13) beruhen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit die Fehlerhaftigkeit der Auskunft nicht offensichtlich war.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren stellen geringfügige Abweichungen vom Original keine Gewährleistungsansprüche auslösende Mängel dar, soweit die Abweichung dem Kunden zumutbar ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sich die Abweichung in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen hält. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.


12. Materialbeschaffung

Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich wie welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang des gelieferten Materials wird ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge bestätigt. Wünscht der Auftraggeber bei größeren Posten die verbindliche Überprüfung der gelieferten Ware, so sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Posten zu erstatten. Ebenso sind bei der Lieferung größerer Posten die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
Bei Übernahme der Überprüfung der gelieferten Ware ist die Haftung jedoch auf den Fall der groben Fahrlässigkeit bzw. Vorsätzlichkeit beschränkt.
Bei Zurverfügungstellung des Materials durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzung und dergleichen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, für Ausstellungs- und Archivzwecke je nach Höhe der Auflage und Art des Druckerzeugnisses ein bis fünf Belegexemplare herzustellen und zurückzubehalten. Der Materialpreis hierfür kann vom Auftraggeber von der Rechnung in Abzug gebracht werden.


13. Pflichten des Auftraggebers bei Materialbeschaffung

Wird das zu bearbeitende Material vom Kunden beschafft, so hat der Kunde mitzuteilen, aus welcher Beschaffenheit das Material besteht.
Bei Wiederholungsaufträgen ist der Kunde verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn das erneut zur Verfügung gestellte Material in seiner Beschaffenheit zu dem in den vorangegangenen Aufträgen zur Verfügung gestellten Material abweicht. Erfolgt ein Hinweis nicht, so wird von einer identischen Materialzusammensetzung ausgegangen, soweit etwas anderes nicht offensichtlich ist.


14. Liefermenge – Ausfallquote

Beschafft der Kunde das zu bearbeitende Material, so hat er bei der zu beschaffenden Materialmenge Ausfallquoten für Farbversuche und Ersteinrichtung in geringen Mengen zu berücksichtigen. Der Kunde hat die zur Druckfertigung erforderlichen Einrichteteile auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Bei der Beschaffenheit der Materialmenge hat der Kunde darüber hinaus die nach Ziffer 12 einzubehaltenden Musterteile zu berücksichtigen.


15. Verpackung

Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Haus innerhalb vier Wochen erfolgt, zu zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben. Verpackungen, die auf Wunsch des Kunden nicht mehr verwendet werden sollen, werden durch uns gegen Gebühr entsorgt.


16. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, uns.
Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Filme, Klischees, Stanzen, Aufnahmevorrichtungen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.


17. Haftung

Wir haften −außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz− nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.


18. Satzfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; von uns nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Die Höhe unseres Stundensatzes und weitere Details werden wir in unserem Angebot bekannt geben.


19. Korrekturabzug

Korrekturabzüge werden dem Kunden vor Druckbeginn zur Freigabe übermittelt. Andrucke werden nur angefertigt, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht. Die Kosten für die Andrucke werden gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit Korrekturabzüge und Andrucke dem Auftraggeber übersandt werden, sind diese von ihm zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler haften wir nicht.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigung werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes dem Auftraggeber berechnet.


20. Kündigung des Vertrages

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dem Kunden wird angerechnet, was uns infolge der Beendigung des Auftrages an Aufwendungen erspart bleibt oder was von uns durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird.


21. Materiallagerung

Das Auflagernehmen und Aufbewahren von fremdem Material, wie z. B. Druckmaterialien, Halb- und Fertigerzeugnissen, Druckarbeiten, Matern, Druckplatten, Rahmen, Siebe und Schablonen aller Art usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist entsprechend zu vergüten. Bei größeren Lieferungen oder bei nicht angekündigten Lieferungen erfolgt die Lagerung ggf. außer Haus. Die Kosten hierfür werden dem Kunden weiterbelastet.
Bei nicht angekündigten Warenlieferungen ist eine ordnungsgemäße Lagerung der Ware nicht gewährleistet, deswegen kann die Annahme verweigert oder ein anderer Anlieferungstermin mit dem Kunden vereinbart werden.
Die Haftung für auf Lager genommene Ware ist auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz beschränkt.


22. Aufrechnung

Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


23. Datenschutzhinweis

Wir erheben und verwenden die personenbezogenen Daten unseres Kunden, insbesondere die Kontaktdaten, zur Ermöglichung und Abwicklung der Bestellung. Details sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche auf unserer Website unter dem Reiter „Datenschutz“ einsehbar ist.


24. Nebenabreden

Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Ebenso der Schriftform bedarf die Aufhebung dieser Bestimmung.


25. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Ebersberg.
Gegenüber Verbrauchern wird Ebersberg als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Verbraucher einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland nicht hat, bzw. für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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